AGB Gruppenfahrten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den

Hotelaufnahmevertrag der Strandhotel GmbH Karlshagen

Vorbemerkung

Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Hotelaufnahmevertrag.

I.  Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen

Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  1. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
  2. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Hotels gelten unsere allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen.

II.  Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer-buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-aufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
  5. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III.  Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die

Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, sowie die Nutzung des hoteleigenen Parkplatzes.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  2. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegen Nachweis kann das

Hotel einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  2. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unstreitigen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV.  Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Bis 91 Tage vor Anreise ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei einer Stornierung 90 bis 35 Tage vor Anreise 30%, vom 34. bis 15. Tag vor Anreise 50%, vom 14. bis 7. Tag vor Anreise 80 %, ab dem 6. Tag bis zum Reiseantritt oder bei Nichtanreise werden 90% des vereinbarten Reisepreises fällig. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Das Hotel empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 
V.  Rücktritt des Hotels

  1. Sollte einem Kunden nach entsprechender

Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung eines Zimmers etc.) eingeräumt sein, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach

Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei Berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  3. Die Strandhotel GmbH kann auf Grund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund bedingt durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, welche eine Erfüllung des Reisevertrages unzumutbar werden lassen (z.B. Brandschaden, Sturmflutschäden, Hyperinflation, Pandemien o.ä.) vom Vertrag zurücktreten.
  4. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

VI.  Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 16.00 Uhr des Anreisetages möglich.
  3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis

18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen mitgeteilt.

  1. Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, stellt das Haus dem Kunden für die erste und zweite angefangene Stunde jeweils 25,00 € in Rechnung. Ab angefangener dritter Stunde berechnet das Hotel den 2-fachen Logispreis (Listenpreis).

VII.  Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem

Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das

Hotel haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, der dem hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von

600,00 € und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 € der Betrag von 800,00 €.

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem

Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO und die hoteleigenen allg. Einstellbedingungen.
VIII.  Sonstiges

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Strandhotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
  2. Bei Beförderung des Gastes durch das Strandhotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

IX.  Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels (das Amtsgericht

Greifswald) 4.                Es gilt deutsches Recht.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Wir versichern, dass Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

(Stand 11.06.2023)