AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Für Schülergruppen können Anmeldungen nur durch einen bevollmächtigten Erwachsenen vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit Vertragsabschluss zustande. Mit Vertragsabschluss werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.

2. Bezahlung

Wenn nicht anders vereinbart zahlen Sie bitte nach dem Erhalt unseres Vertrages den vereinbarten Reisepreis bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Alle Zahlungen sind auf unser Konto vorzunehmen: 
Geldinstitut Volksbank Wolgast
IBAN DE13 1506 1638 0003 5353 55
BIC GENODEF1ANK

3. Leistung

Der Umfang aller Leistungen wird im Reisevertrag fixiert. Sondervereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen. Die Bezahlung dieser Leistungen erfolgt vor Ort. Die Nutzung der Freizeitangebote lt. Vertrag ist freigestellt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden.

4. Leistungs- und Preisänderung

Abweichungen in Preis und Leistung vom vereinbarten Vertrag, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und nicht durch uns wider Treu u. Glauben herbeigeführt wurden, werden gestattet, soweit der Gesamtrahmen der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies betrifft z.B. die Erhöhung der gesetzlichen MwSt.

5. Rücktritt

Eine Stornierung des Vertrages vom Mieter und gleichermaßen vom Vermieter kann nur in schriftlicher Form zu folgenden Bedingungen erfolgen:

Stornierungsgebühren:

  • ab 7 Tage vor Anreise 80% d. Auftragssumme
  • ab 20 bis 8 Tage vor Anreise 60% d. Auftragssumme
  • ab 90 Tage vor Anreise 30% d. Auftragssumme

Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch die Stornierung entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.

6. Kündigung durch die Strandhotel GmbH

(Vermieter) Der Vermieter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

a) Wenn der Reiseteilnehmer die Ausführung des Vertrages mutwillig beeinträchtigt oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß andere Teilnehmer bzw. Urlauber gestört werden, kann der Vertrag fristlos vom Vermieter gekündigt werden. Die dem Vermieter entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. Erziehungsberechtigten.

b) Die Strandhotel GmbH kann auf Grund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund bedingt durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, welche eine Erfüllung des Reisevertrages unzumutbar werden lassen (z.B. Brandschaden, Sturm-,Flutschaden, Hyperinflation o.ä.) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

Der Vermieter verpflichtet sich die Leistung mit größter Sorgfalt zu erbringen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Std. nach Auftreten angezeigt werden.

8. Haftungsbeschränkung

Bei Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann von Seiten d. Vermieters für die Einhaltung und Ausübung des Vertrages keine Gewähr geleistet werden. Eine Haftung des Vermieters für Schäden des Teilnehmers ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Vermieter bzw. seine zur Vertragserfüllung eingesetzten Angestellten verursacht wurde. Für sonstige Fälle ist die Haftung des Vermieters auf die Höhe des gezahlten Reisepreises beschränkt, sofern der Schaden darin liegt, daß der Aufenthalt nicht angetreten o. abgebrochen werden muß. Jeder Reisende ist verpflichtet, im Fall von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört, daß er seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitteilt. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Für Wertsachen wird die Haftung nur übernommen, wenn sie an der Rezeption zur gesonderten Verwahrung übergeben wurden.

9. Versicherung

Die Strandhotel GmbH leistet Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Familien, Eltern, Erzieher usw. müssen alle nötigen Versicherungen für sich bzw. für die ihnen anvertrauten Kinder und Teilnehmer, soweit sie nicht den Bereich des StrandGUT betreffen, selbst abschließen. (Unfall-, Sach-, Haftpflicht-, Reiserücktrittskostenversicherung usw.)

10. Hausordnung

Das Zusammenleben aller Gäste und Urlauber wird durch die Hausordnung geregelt. Sie ist fester Bestandteil des Vertrages.

11. An – und Abreise

An -u. Abreise gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Bei Anreise steht dem Gast die Unterkunft ab 16 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise hat der Gast die Unterkunft bis 10 Uhr besenrein zu verlassen.

12. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unkosten für die Inanspruchnahme von Einrichtungen außerhalb des Leistungsortes trägt, wenn sie nicht ausdrücklicher Bestandteil des Leistungsvertrages sind, der Vertragspartner selbst.

13. Zustandekommen des Vertrages

Mit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung des Vertrages wird dieser wirksam.

14. Kurtaxe

Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist bei Anreise vor Ort in Bar zu entrichten.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Hotels (das Amtsgericht Greifswald). Stand 13.03.2019